- Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung der Nachfolge. Rechnen Sie für eine erfolgreiche Planung, Installation und Durchführung einer Nachfolge mit einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren.
- Betreiben Sie keine Steuervermeidung um jeden Preis.
- Orientieren Sie den Kaufpreis an der finanziellen Belastbarkeit des Unternehmens.
- Erstellen Sie ein Gesamtkonzept, keine Teillösungen.
- Wählen Sie die richtige/sinnvollste Erbfolgeregelung (Gütertrennung vs. gesetzl. Güterstand vs. modifizierte Zugewinngemeinschaft = durch Ehevertrag modifiziert).
- Setzen Sie in Problemfällen einen Beirat ein aus Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwalt, Hausbank.
- Vermeiden Sie soweit als möglich Ausgleichszahlungen.
- Statten Sie Ihre Nachfolger mit Stimmenmehrheit aus.
- Vermeiden Sie unbedingt Pattsituationen zwischen gleichberechtigten Nachfolgern. Verfahren Sie nicht nach dem Motto: “Die sollen sich halt zusammenraufen“.
- Schaffen Sie ausreichend Entfaltungsmöglichkeiten für den Nachfolger.
- Benennen Sie bereits heute für den Todesfall einen zur Zeit noch inaktiven Beirat. Er kann zugleich als Testamentsvollstrecker fungieren.
- Wählen Sie den richtigen nicht den besten Nachfolger.
- Lassen Sie die festgestellten Schwachstellen nicht autokratisch von einer Person verändern.
- Regeln Sie die Kompetenz des Nachfolgers.
- Vermeiden Sie Generationskonflikte.
- Beachten Sie die Interessen der Belegschaft und beziehen Sie einzelne Mitarbeiter in den Veränderungsprozess ein.
- Betreiben Sie eine offene Informationspolitik.
- Führen Sie den neuen Chef offiziell ein.
- Sorgen Sie für einen maßvollen Übergang durch Wahrung des Althergebrachten und Nutzung von Zukunftschancen.
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