Unternehmensnachfolge

Kennen Sie das auch?

… als Unternehmensinhaber, Geschäftsführer oder Vorstand kommen Sie nicht dazu, Ihre eigene Unternehmensnachfolge zu regeln. Dies kann nicht nur zu steuerlichen Nachteilen führen, sondern auch nachteilig für die Zukunft Ihres Unternehmens und den Unternehmenswert sein.

Dies hat regelmäßig mindestens einen der folgenden Gründe:

  • Es fehlt ein geeigneter Unternehmensnachfolger oder ist noch nicht ersichtlich.
  • Die persönliche Ausgangssituation ist erbrechtlich sehr individuell oder schwierig.
  • Eine vernünftige Regelung der Unternehmensnachfolge kann im unternehmerischen und privaten Interesse nur im gegenseitigen Vertrauen und unter dem Siegel der Verschwiegenheit erfolgen.
  • Es fehlen Ansprechpartner. Weder der Steuerberater noch der Rechtsanwalt des Unternehmens können eine bedarfsgerechte Komplettlösung koordinieren oder bieten.

Als Unternehmensberater verstehe ich die konzeptionelle Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge (und Vermögenssicherung einschließlich der Altersversorgung) als

aktive Gestaltungs- und operative Umsetzungsaufgabe.

Bei meiner Aufgabe zur konkreten Realisierung der Unternehmensnachfolge bzw. Realisierung erbrechtlicher Fragestellungen sehe ich mich als

Berater / Koordinator – Mediator – Vermittler – mit Kooperationspartnern.

 

Berater / Koordinator sowie Realisierung der Sachthemen, u. a.: Unternehmensbewertung/ rechtliche bzw. erbrechtliche Gestaltung / steuerliche Gestaltung/ Gestaltung von (Verkaufs-)Prospekten für Nachfolgeinteressenten / Due Diligence beim Unternehmensverkauf/ etc..

Mediator für die konzeptionelle Abstimmungen und Vereinbarungen zwischen Personen (u. a. regelmäßig bei vorweggenommenen erbrechtlichen Maßnahmen) mit dem Ziel einer interessenorientierten kosten- und steuersparenden Regelung.

Vermittler für die anonyme Suche und Vermittlung von Interessenten / Käufern für die Unternehmensnachfolge.

Kooperationspartner: Bei meiner beratenden und vermittelnden Tätigkeit kann ich auf eine namhafte Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisten für Erbrecht und Unternehmensrecht (M & A) sowie auf eine Steuerberatergesellschaft zurückgreifen. Die Kosten für gewünschte Vertragsabschlüsse und steuerrechtliche Beurteilungen sind moderat.

 

Je früher Sie sich mit Ihrer Unternehmensnachfolge konzeptionell beschäftigen, desto vorteilhafter können Sie Ihre Vermögenssicherung betrieblich und privat gestalten.

 

Rufen Sie mich an, damit wir einen unverbindlichen Gesprächsterminvereinbaren können.
Tel.: 0511/ 6005650, E-Mail: rebeski@t-online.de

Gez.
Uwe Rebeski